Asylverfahren: Information über das Recht auf anwaltliche Vertretung
Die BRAK steht in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Rahmen der Corona-Pandemie konnte erreicht werden, dass die Zustellung von ablehnenden Bescheiden wegen der kurzen Rechtmittelfristen (teilweise nur eine Woche) eingestellt wurde. Die Antragsteller/innen konnten wegen der coronabedingten Maßnahmen Rechtsanwält/innen nicht rechtzeitig aufsuchen. Des Weiteren wurde erreicht, dass künftig bei der Asylverfahrensberatung des BAMF (Stufe 1 nach § 12a AsylG) ein Informationsschreiben über das Recht auf anwaltliche Vertretung in verschiedenen Sprachen ausgelegt wird.