IFB-Studie: Struktur der sozialen Sicherung

12.07.2018

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt weist hin auf die Studie des Instituts für Freie Berufe (IFB) zur Struktur der sozialen Sicherung.

Das deutsche Sozialversicherungssystem dient den Bürgern zur Absicherung gegen individuelle Lebensrisiken wie Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Unfälle oder Arbeitslosigkeit. Für einen noch umfassenderen Schutz zählen außerdem zahlreiche private Maßnahmen zum möglichen Vorsorgekatalog.

Rechtsanwältinnen und -anwälte stellen wie andere Freie Berufe allerdings einen Sonderfall bezüglich der sozialen Sicherung dar, da sie sehr häufig im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit beruflich agieren und so komplett eigenständig für den Themenkomplex Soziale Sicherung sorgen müssen. Somit erfolgt die Information zu den vielfältigen Angeboten im Bereich Rente, Risikovorsorge usw. in Eigenverantwortung der Berufsträger, was zu einer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Vorsorgevarianten führt.

Im Rahmen der vorgestellten Studie soll die Vorsorgestruktur von Rechtsanwältinnen und
-anwälten in Deutschland erhoben werden. Dies wurde vom Institut für Freie Berufe (IFB) bereits im Jahr 2008 erstmalig durchgeführt und soll nun, 10 Jahre später, vergleichend erneut erhoben werden.

Um die Struktur der sozialen Sicherung in der Anwaltschaft umfassend darstellen zu können, ist das IFB auf die Mithilfe der Berufsträger angewiesen. Gerade auch systematische Versorgungslücken können so aufgedeckt werden, was wiederum für die politische Arbeit der Kammern und Verbände - und somit letztlich auch für den einzelnen Berufsträger - von unmittelbarem Nutzen ist.

Die Befragung findet digital über folgenden Link statt: www.t1p.de/sicherung2018

Die Befragung wird etwa 10 bis 15 Minuten in Anspruch nehmen und wir bitten Sie herzlich um Ihre Mithilfe bei der Erhebung zu diesem wichtigen Thema.