Information zur Handhabung der BAG-Basis-Karten
Der beA-Anwendersupport der BRAK teilt mit, dass auch mit BAG-Karten nicht automatisch ein Zugriff auf das BAG-Postfach gegeben ist. Nachdem die Karten/PIN vorliegen und die Zulassung erfolgt ist, muss zuerst mit dieser Karte eine Erstregistrierung für Postfachbesitzer erfolgen. Erst danach ist - mit dieser Karte - ein Zugriff auf das Postrfach gegeben und es können Rechte und Rollen an Dritte, ggf. auch an die gesetzlichen Vertreter, vergeben werden.
In Supportfällen hat sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Vertreter nach dem Erhalt der Karten diese ihrem persönlichen Profil zugeordnet hatten. Damit hatten diese zwar einen weiteren Sicherheitstoken für die eigene Anmeldung zur Verfügung, ein Zugriff auf das BAG-Postfach war damit natürlich nicht verbunden.
Beachten Sie auch die Informationen zur Einführung des Gesellschaftspostfachs und die Erläuterungen zur Rechte-/Rollenvergabe im BAG-Postfach im Serviceportal des beA-Anwendersupports.