Neue Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
anliegend übersenden wir Ihnen zur weiteren Verwendung von der Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitete FAQs zur neuen Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften. Dieses Merkblatt enthält die wichtigsten Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der am 01.08.2022 in Kraft tretenden BRAO-Reform ergeben haben. Es ist geplant, diese FAQs nach Bedarf fortlaufend zu aktualisieren bzw. zu erweitern.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Geschäftsführung
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main