Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte zum 01.01.2016

04.01.2016

Am 18.12.2015 hat der Deutsche Bundesrat dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte seine Zustimmung erteilt. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilte, wurde das Gesetz durch den Bundespräsidenten nunmehr auch unterschrieben und ausgefertigt.

Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015, Teil I Nr. 55 vom 30.12.2015, S. 2517 veröffentlicht und zum 01.01.2016 in Kraft getreten.

Die entsprechenden Zulassungsanträge finden Sie zum Download auf unserer Internetpräsenz unter der Rubrik „Zulassung von Rechtsanwälten“.