Aus- und Fortbildung

Die Rechtsanwaltskammer ist gemäß § 71 Abs. 4 BBiG zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung der nichtanwaltlichen Fachkräfte in den Kanzleien. Gemäß § 73 Abs. 2 Ziffer 9 BRAO wirkt sie bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses mit, entscheidet über Anträge auf Verleihung der Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung und überprüft die Einhaltung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO.