Ausbildungsvertrag
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist gemäß § 71 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 BBiG zuständige Stelle für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in das der Berufsausbildungsvertrag und wesentliche Änderungen seines Inhaltes einzutragen sind.
Mit unserem Online-Ausbildungsvertrag können Ausbildungsvertrag sowie Antrag auf Eintragung unkompliziert am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Anwendung unterstützt beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten. Eingegebene Daten können zwischengespeichert und zu jeder Zeit weiter vervollständigt werden.
Nach Eingabe aller notwendigen Informationen und Daten werden diese verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main übermittelt. Der Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Eintragung können als PDF gespeichert und gedruckt werden. Die unterschriebenen Verträge sowie das Antragsformular - ggf. um weitere Anlagen ergänzt - bitten wir über beA zu übersenden. Ausbilder und Auszubildende erhalten je ein Exemplar mit einem Eintragungsvermerk versehen zurück.
Umschulungsverträge und Verträge zur Erweiterung im Notariat sowie der jeweils dazugehörige Antrag auf Eintragung, können derzeit aus technischen Gründen noch nicht über das Onlineformular eingegeben werden. Wir bitten, sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail mit der Ausbildungsabteilung in Verbindung zu setzen.
Ausbildungsvergütung
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main gibt zur Höhe der Ausbildungsvergütung Empfehlungen ab. Danach gelten mit Wirkung für die seit dem Jahr 2024 neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse folgende Empfehlungen:
1. Ausbildungsjahr 1.050 Euro brutto 2. Ausbildungsjahr 1.125 Euro brutto 3. Ausbildungsjahr 1.200 Euro brutto
Verkürzung der Ausbildungszeit
Grundsätzlich ist es bereits zu Beginn der Ausbildung möglich, auf gemeinsamen Antrag von Ausbilder und Auszubildenden, die Ausbildungszeit auf zwei Jahre zu verkürzen, sofern der Auszubildende über Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss verfügt und die Ausbildung spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Ausbildungsjahres beginnt.
Für den schulischen Teil der Berufsausbildung ist die Einschulung in die Fachstufe (2. Ausbildungsjahr) vorgesehen, die Zwischenprüfung soll nach einem Jahr abgelegt werden.
Minderjährige
Eine Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse kann bei Minderjährigen erst erfolgen, wenn die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorliegt (vgl. §§ 32 Abs. 1, 63 JArbSchG, § 35 Abs. 1 Ziff. 3 BBiG). Bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ist ein Berechtigungsschein erhältlich, der dem untersuchenden Hausarzt vorgelegt werden muss. Eine Übersicht der notwendigen Formulare ist hier zu finden.
Fachkräfteverhältnis
Im Bereich der Freien Berufe gibt es keine Ausbildereignungsprüfung. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt erwirbt mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auch die Berechtigung, auszubilden.
Die Anzahl der Auszubildenden in einer Kanzlei muss allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte im Sinne des § 27 Abs. 1 BBiG gilt in der Regel:
1 Ausbilder, 1 Fachkraft = 1 Auszubildende
1 Ausbilder, 2 bis 3 Fachkräfte = 2 Auszubildende
1 Ausbilder, 4 bis 5 Fachkräfte = 3 Auszubildende
Online-Leitfaden für ausbildende Fachkräfte Foraus.de
Das BIBB-Ausbilderportal hat ein Online-Angebot für ausbildende Fachkräfte veröffentlicht. Der Online-Leitfaden soll ausbildenden Fachkräften Hinweise und Impulse für den Umgang mit Auszubildenden geben und Lernprozesse erleichtern.
Ausbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Kanzleien, die sich in der Ausbildung engagieren, können dies auch werbewirksam deutlich machen. Dazu stellt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main allen Mitgliedern, die heute in die Qualifikation der Mitarbeiter von morgen investieren, kostenlos ein Ausbildungssiegel zur Verfügung.
Azubicard Hessen
Mit der Ausgabe der „Azubicard“ möchte die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Start in die duale Berufsausbildung erleichtern und zugleich ihre Wertschätzung für die getroffene Berufswahl zum Ausdruck bringen.
Die „AzubiCard“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der an der Initiative beteiligten Kammern, das durch die Hessische Landesregierung unterstützt wird. Mit der Karte kann man sich jederzeit als Azubi ausweisen, ähnlich wie Studierende mit dem Studierendenausweis oder Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis. Der Ausweis ermöglicht Vergünstigungen, wie z. B. Preisnachlässe bei Einkäufen, beim Eintritt zu Veranstaltungen oder öffentlichen Einrichtungen. Nähere Informationen hierzu sind hier zu finden.
Berufsschulen
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ergibt sich aus dem Hessischen Schulgesetz. Es ist diejenige Berufsschule zu besuchen, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (Kanzleisitz) liegt. Die bzw. der Ausbildende hat die Auszubildenden bei der Berufsschule an- und abzumelden und sie zum Berufsschulbesuch anzuhalten.
Die Anmeldungen sind direkt an die Berufsschulen zu übersenden.
Berufliches Schulzentrum Friedrich-List-Schule
Alsfelder Str. 23
64289 Darmstadt
Tel.: 06151 / 13 489 700
Hans-Böckler-Schule
Rohrbachstr. 38
60389 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 2 12-3 44 09
Kaufmännische Berufsschule Max-Weber-Schule
Georg-Schlosser-Str. 18
35390 Gießen
Tel.: (0641) 3 06- 3141
Kaufmännische Berufsschule II
Ameliastr. 50
63452 Hanau
Tel.: 06181 / 98 06 20
Peter-Paul-Cahensly-Schule
Zeppelinstr. 39
65549 Limburg
Tel.: 06431 / 94 79 0
Berufsschulzentrum Theodor-Heuss-Schule
Sportparkstraße 1
35578 Wetzlar
Tel.: 06441 / 9 77 40
Kaufmännische Berufsschule 1 Schulze-Delitzsch-Schule
Welfenstr. 13
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 31 51 57 - 58