Amtliches Prüfsiegel

Amtliches Prüfsiegel:

"Fortbildungsnachweis"

Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Jahr 2005 ein „Amtliches Prüfsiegel" zum Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht eingeführt. Dieses Amtliche Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis" wird für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und muss nach Ablauf neu erworben werden. Mit Einreichung des Antrags auf Erteilung des Prüfsiegels wird eine Verwaltungsgebühr fällig, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Beitragsordnung richtet.

Die Vergabe des Prüfsiegels erfolgt nach einem strengen Anforderungsschema. Danach muss die über einen Zeitraum von drei Jahren absolvierte Fortbildung die folgenden Module umfassen:

I.    Materielles Recht, Verfahrensrecht und Prozessrecht
II.   Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung
III.  Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen.

Weiterhin müssen in dem Drei-Jahres-Zeitraum insgesamt 360 Punkte durch die absolvierte Fortbildung erreicht werden. Die verschiedenen Formen der Fortbildung und ihre Bewertung sind wie folgt festgelegt:

Seminare (auch Inhouse-Seminare, Fernstudium)
• 10 Punkte pro Stunde

Dozententätigkeit (auch Referendariats- Arbeitsgemeinschaftsleitungs-Tätigkeit)
• 20 Punkte pro Stunde, max. 60 Punkte pro Jahr

Eigenstudium (Studium der Fachliteratur, e-Learning, etc.) sowie zertifizierte Qualitätszirkel/Gesprächskreise
• 10 Punkte pro Jahr

Prüfertätigkeit
• 20 Punkte pro Prüfung, max. 60 Punkte pro Jahr

Juristische Fachveröffentlichungen
• 10-30 Punkte pro Veröffentlichung, max. jedoch 30 Punkte pro Jahr

Aus den Modulen II. und III. sind jeweils mindestens 60 Punkte in drei Jahren nachzuweisen. Außerdem müssen mindestens 60 Punkte pro Jahr aus Seminarveranstaltungen nachgewiesen werden. § 6 Abs. 1 und 2 a und b Fachanwaltsordnung gilt entsprechend.