Fachanwaltschaft
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main entscheidet auf der Grundlage von Voten der Fachausschüsse über Anträge auf Verleihung der Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung und überprüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht nach § 15 FAO. Für sämtliche Fachanwaltschaften bestehen entsprechende Fachausschüsse. Die Entscheidung über die Fachanwaltsanträge ist der Fachanwaltsabteilung Abteilung XIV des Vorstandes übertragen worden.
Die Fachanwaltsordnung in der gültigen Fassung erhalten Sie hier.
Der Fachanwaltsantrag kann formlos bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden. Beachten Sie hierzu die Checkliste zur Antragstellung.
Hinweise etlicher Fachausschüsse - zum Teil mit Mustern für Falllisten - finden Sie hier.
Wir bitten dringend um Beachtung und - soweit vorhanden - um Verwendung der Musterfalllisten.