Wahlstation
Für die Ausbildung in der anwaltlichen Wahlstation hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Musterausbildungspläne für die verschiedenen Schwerpunktbereiche erstellt.
Für den Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht (§ 29 Abs. 3 Ziffer 6 JAG) liegt kein Ausbildungsplan vor. Für diesen Bereich ist das Oberlandeslandesgericht Frankfurt am Main (Referendarabteilung) zuständig.
Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder muss über die notwendige Spezialisierung, etwa in Form einer Fachanwaltschaft oder eines entsprechenden Tätigkeitsschwerpunktes, verfügen, um die Ausbildung in der Wahlstation nach dem Musterausbildungsplan gewährleisten zu können.
Bei der Angabe von mehr als zwei Wahlstationen, in denen die Ausbildung erfolgen soll, ist die Schwerpunktsetzung bzw. die Spezialisierung der Kanzlei in den einzelnen Rechtsgebieten zu erläutern.
Nachdem sich der/die Ausbilder/in mit dem Antrag bereit erklärt hat, dem Musterausbildungsplan entsprechend auszubilden, erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer eine Meldung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Aufnahme in die Ausbilderliste.