Vermittlung und Streitbeilegung

Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört es, bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern – insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten - und deren Mandantinnen und Mandanten zu vermitteln (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO). Alternativ gibt es auch die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei Streit über Gebühren oder Schadensersatz. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Gütestelle zur Schlichtung insbesondere nachbarrechtlicher Streitigkeiten und hat ein Ständiges Schiedsgericht für Angehörige und Gesellschaften der freien Berufe eingerichtet. Sie hat in Kooperation mit der Ingenieurkammer Hessen die Mediationsstelle für das Bauwesen und mit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main die Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten gegründet.