Hinweisgebersystem Geldwäsche
Entsprechend § 53 Abs. 1 GwG hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ein zertifiziertes Hinweisgebersystem eingerichtet, das auch die Abgabe anonymer Hinweise auf die Verletzung geldwäscherechtlicher Pflichten ermöglicht und Daten- und Zugriffssicherheit gewährleistet.