Anwaltsausweis
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen bundeseinheitlichen Anwaltsausweis entwickelt. Er ist europaweit gültig, gibt die Berufs-eigenschaft als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bzw. Syndikusrechtsan-wältin/Syndikusrechtsanwalt wieder und weist als Mitglied einer Rechtsanwaltskammer aus.
Das Antragsformular für die Ausstellung des Anwaltsausweises ist über den angegebenen Kontakt bei der Rechtsanwaltskammer Frank-furt am Main erhältlich. Dem Antrag muss ein Passfoto (5 x 4 cm) und eine unterschriebene Kopie des Personalausweises beigefügt werden.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen, da der Ausweis extern produziert wird. Für Mitglieder der Rechtsanwalts-kammer Frankfurt am Main ist die Ausstellung des Ausweises kostenlos.
Der Anwaltsausweis ist ab dem auf die Antragstellung folgenden Jahresende (31. Dezember) fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der 5 Jahre wird spätestens Mitte Dezember automatisch der neue Ausweis zur Verfügung gestellt.
Sofern ein neues Passfoto gewünscht ist, muss bis spätestens 31. Mai des Jahres, in dem der Ausweis abläuft, ein Antrag auf Erstellung eines neuen Ausweises gestellt werden, ansonsten erfolgt die Nachproduktion automatisch mit dem alten Foto.