Für jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin/Syndiskusrechtsanwältin und jeden zugelassenen Rechtsanwalt/Syndikusrechtsanwalt hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) eingerichtet.


Ebenso wird für jede zugelassene Berufsausübungsgesellschaft ein beA eingerichtet.

Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO die Pflicht, das beA zumindest „passiv“ zu nutzen. Dies bedeutet, dass Zustellungen in das beA zur Kenntnis zu nehmen sind. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2022 auch die aktive Nutzungspflicht, also die Pflicht, bestimmte Dokumente elektronisch zu versenden.

Vielfältige Informationen und Anleitungen (z.B. zur Durchführung der Erstregistrierung) zum Thema beA bietet die Internetseite bea.brak.de.

Für technische Fragen zum beA wenden Sie sich bitte an den Dienstleister Wesroc GbR. Das beA-Service Desk ist die zentrale Anlaufstelle und unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon: 030-21787017
E-Mail: servicedesk@beasupport.de
Service-Portal: portal.beasupport.de

Die beA-Karte ist bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter zertifizierungsstelle.bnotk.de bestellbar. Die Seite bietet darüber hinaus zahlreiche Informationen rund um die beA-Karte (z.B. Kartentausch, Sperrung etc.).

Für weitere Fragen ist der Support der Bundesnotarkammer unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

E-Mail: bea@bnotk.de
Telefon: 0800-3550 100 (in Eilfällen)

Über aktuelle Entwicklungen informieren wir unter Aktuelles.