Hinweis- und Informationspflichten
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen einer Vielzahl von Hinweis- und Informationspflichten – insbesondere gegenüber der eigenen Mandantschaft, aber auch gegenüber Dritten einschließlich der Gegenseite. Beispielhaft seien die §§ 2 bis 4 DL-InfoV, die Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung, § 5 TMG und § 43d BRAO für Inkassodienstleistungen genannt.