Ständiges Schiedsgericht

Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main 1995 ein Ständiges Schiedsgericht eingerichtet. Das Ständige Schiedsgericht ist zuständig für alle schiedsfähigen Streitigkeiten für Gesellschaften, in denen sich Angehörige der freien Berufe zusammengeschlossen haben. Das Ständige Schiedsgericht ist daher nicht auf die Auseinandersetzung von Zusammenschlüssen von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Notarinnen/Notaren beschränkt, sondern erfasst auch die Gesellschaften anderer Berufsgruppen (StB, WP, Architekten, Ärzte etc.), gleich welcher Gesellschaftsform. Ein Sitz der Gesellschaft innerhalb des Kammerbezirks der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist nicht notwendig (§ 3 SchiedsO). Typische Streitgegenstände aus der Vergangenheit sind insbesondere Auseinandersetzungen bei Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter aus der Berufsausübungsgesellschaft.

Voraussetzung ist, dass die Parteien die Zuständigkeit des Ständigen Schiedsgerichts entweder vereinbart haben oder im Zusammenhang mit der Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts vereinbaren. Die Schiedsordnung enthält hierfür eine Musterklausel (§§ 4, 6 SchiedsO).

Das Verfahren wird durch eine Schiedsklage eingeleitet, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main eingereicht werden kann.

Das Ständige Schiedsgericht ist wie folgt besetzt:

Mitglieder
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Lauda, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. Thomas Panthen, Offenbach
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Reinhart, Frankfurt am Main

Stellvertretende Mitglieder
Rechtsanwalt Dr. Andreas May, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Ralf Schmitt, Wiesbaden

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