Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Selbstverwaltungsorgan der in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Unsere Mitglieder sind auch ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Zulassung unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes sowie Berufsausübungsgesellschaften und nichtanwaltliche Mitglieder i.S. des § 60 Abs. 2 Ziff. 3 BRAO.

Die anwaltlichen Rechte und Pflichten sowie den Funktionsbereich der Selbstverwaltung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskammer regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Oberstes Organ der Rechtsanwaltskammer ist die Kammerversammlung. In ihr äußert die Gesamtheit der Kammermitglieder ihren Willen in Form von Beschlüssen und Wahlen. Die Kammermitglieder wählen für die Dauer von vier Jahren die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Vorstandes, dieser wählt aus seiner Mitte die Präsidentin/den Präsidenten und das weitere Präsidium. Die Präsidentin/der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand entscheidet über alle Fragen, die die Rechtsanwaltskammer betreffen.

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich überwiegend aus § 73 BRAO. Der Vorstand bildet zur Aufgabenbewältigung Abteilungen, die selbständig die Geschäfte des Vorstandes führen. Er unterhält eine Geschäftsstelle, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Die Organisation der Geschäftsstelle obliegt der Geschäftsführung.